Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Klienten-Info Webausdruck
Web Ausdruck Witago Wirtschaftsprüfung - http://www.witago.at/
September 2011
UFS zur Absetzbarkeit der Kosten für ein außerhalb des Wohnungsverbands gelegenes Arbeitszimmer
 

Bekanntlich sind die Kosten für ein in der privat genutzten Wohnung gelegenes Arbeitszimmer nur unter sehr restriktiven Bedingungen (u.a. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit) abzugsfähig. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitszimmer in einer dafür extra angeschafften Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist das strenge Kriterium des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit nicht anzuwenden. Dass selbst in diesen Fällen die berufliche Notwendigkeit nachgewiesen werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des UFS (20.7.2011, GZ RV/0438-G/08). Eine angestellte Assistenzprofessorin, die neben dieser unselbständigen Tätigkeit auch Einkünfte als selbständige Gutachterin, Vortragende und Schriftstellerin erzielte, hatte die Kosten für das ihrer privaten Wohnung gegenüberliegende Arbeitszimmer (eigene Wohnung) zunächst als Werbungskosten im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit geltend gemacht. Der UFS sah selbst bei einem außerhalb des Wohnungsverbands gelegenen Arbeitszimmer die berufliche Notwendigkeit als erforderliches Kriterium an, da eine Wohnung auch immer eine private Nutzungsmöglichkeit nahe legt. Da der Assistenzprofessorin für ihre nichtselbständige Tätigkeit ein Büro an der Universität zur Verfügung stand, war nach Ansicht des UFS die berufliche Notwendigkeit nicht gegeben. In Hinblick auf die zusätzliche selbständige Tätigkeit hat der UFS schließlich aber den Abzug als Betriebsausgaben zugelassen. Das Kriterium der beruflichen Notwendigkeit darf nicht als absolutes Erfordernis gesehen werden, sondern ist bereits dann erfüllt wenn die getätigten Ausgaben für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll sind.

Bild: © Klaus Eppele - Fotolia

Klienten-Info Web Ausdruck
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+