Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Klienten-Info Webausdruck
Web Ausdruck Witago Wirtschaftsprüfung - http://www.witago.at/
Oktober 2002
Versicherungspflicht eines Arztes infolge Beschäftigung bei einem Standeskollegen
 

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit unterliegt der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG, wenn die Voraussetzungen persönlicher Abhängigkeit vorliegen. Die Sozialversicherungspflicht wird von der Gesetzwidrigkeit eines Dienstverhältnisses aus standesrechtlichen Gründen laut Ärztegesetz nicht berührt. Die Merkmale persönlicher Abhängigkeit sind gegeben, wenn der beschäftigte Kollege an fixe Arbeitszeiten gebunden ist, ihm ein konkreter Tätigkeitsbereich übertragen worden ist und er diese Arbeitsleistungen nicht durch Dritte vornehmen lassen kann (VwGH E. 21. November 2001, 97/08/0189). Dieses Erkenntnis nimmt auf die steuerliche Qualifikation keinen Bezug. Es ist allerdings anzunehmen, wenn die Voraussetzungen der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind, dass es sich auch im steuerlichen Sinn um ein echtes Dienstverhältnis handelt.

Bild: © ki33 - Fotolia

Klienten-Info Web Ausdruck
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+