Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Klienten-Info Webausdruck
Web Ausdruck Witago Wirtschaftsprüfung - http://www.witago.at/
Januar 2011
Umsatzsteuerliche Leistungsortänderung bei diversen sonstigen Leistungen ab 1.1.2011
 

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, so verlagert sich bei bestimmten Dienstleistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, sportlicher, unterrichtender oder unterhaltender Natur der Ort der Leistung ab 1.1.2011 vom bisher maßgeblichen Tätigkeitsort zum Empfängerort. Gleiches gilt für Leistungen i.Z.m. Messen und Ausstellungen. Durch die Änderung kann es etwa dazu kommen, dass ein Künstler mit Sitz in Österreich für Auftritte im Ausland Rechnungen mit österreichischer USt ausstellen muss, wenn die beauftragende Agentur ihren Sitz in Österreich hat. Bei Leistungen, die im EU-Ausland steuerpflichtig sind, wird regelmäßig durch das Reverse-Charge-System die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen. Der Künstler mit Sitz in Österreich hat in diesem Fall eine Nettorechnung mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auszustellen.

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Info Web Ausdruck
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+