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Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

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Februar 2009
Keine Sonderausgaben bei selbst durchgeführter Wohnraumsanierung
 

Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (einschließlich Instandsetzungsaufwendungen, energiesparende Maßnahmen, Herstellungsaufwendungen) sind dann als Sonderausgabe absetzbar, wenn die Sanierung im unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Wie der UFS (GZ RV/2699-W/08 vom 10.12.2008) jüngst bestätigt hat, erfüllen Materialrechnungen alleine nicht diese Voraussetzung. Es ist somit kein Sonderausgabenabzug bei Selbstmontage möglich! Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige die Beauftragung eines Professionisten nicht leisten kann oder die Eigenmontage wesentlich billiger kommt. Hintergrund dieser rigorosen Bestimmung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit c EStG) ist die Bekämpfung von Pfusch.

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