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Mietzinsvorauszahlung oder Darlehen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
September 2004 Kategorien: Klienten-Info |
Zur Unterscheidung, ob eine an den Vermieter geleistete Zahlung als echte Mietzinsvorauszahlung, die zur Gänze im Jahr des Zuflusses, oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes zu versteuern ist, sind folgende Kriterien maßgebend: Bild: © ki33 - Fotolia |
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