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Erhöhung der "Luxustangente für PKW" |
Oktober 2004 Kategorien: Klienten-Info |
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG bestimmt, dass Ausgaben, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind, nicht von den Einkünften abgezogen werden dürfen. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines PKW sind laut EStR, Rz 4771, nur insoweit angemessen, als sie den Betrag von € 34.000,- nicht übersteigen. Eine Valorisierung der Angemessenheitsgrenze ist in den EStR nicht vorgesehen. Bild: © B. Wylezich - Fotolia |
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