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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010 |
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Januar 2010 Kategorien: Klienten-Info | ||||||||||||||||||||||||||||
Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in EUR) für das Kalenderjahr 2010 mit Erlass vom 22.10.2009 wie folgt festgesetzt:
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt. Bild: © Sonja Langford |
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