Artikel zum Thema: Saisonarbeit
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Beschäftigung von neuen EU-Bürgern in Österreich ab 1. Mai 2004 |
Oktober 2004 Kategorien: Klienten-Info |
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch für diese Personen nach wie vor das Ausländerbeschäftigungsgesetz bis 2011 anzuwenden ist. Für diese Periode gelten allerdings einige Übergangsbestimmungen. :: Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung Den neuen EU-Bürgern wird diese nur dann erteilt, wenn sie Schlüssel- bzw. Saisonarbeitskräfte sind. Ausnahmen bestehen für: :: Keine Beschäftigungsbewilligung ist erforderlich für die neuen EU-Bürger von Malta und Zypern und seit 1. Juni 2004 auch für Schweizer Staatsbürger. Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia |
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