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Inländische Besteuerung ausländischer Einkünfte/Verlustverwertung |
November 2004 Kategorien: Klienten-Info |
Das Steuerreformgesetz 2005 regelt in § 2 Abs. 6 EStG die Besteuerung ausländischer Einkünfte in Österreich wie folgt:
Anteile eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer ausländischen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) sind als ausländischer Betrieb bzw. bei Zugehörigkeit des Anteils zu einer inländischen Betriebsstätte als ausländische Betriebsstätte zu behandeln. :: Auslandsverluste Bild: © ty - Fotolia |
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