Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.witago.at//cms/index.php

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

EORI-Nummer besser früher als später beantragen


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

EORI-Nummer besser früher als später beantragen

September 2009     Kategorien: Klienten-Info
 

Die EORI - Economic Operators Registration and Identification - Nummer soll die EU-weite Identifikation von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber Zollbehörden erleichtern und ist für im Import und Export mit Drittländern tätige Wirtschaftstreibende verpflichtend. Betroffen sind vor allem in der EU ansässige natürliche oder juristische Personen, die mit Zolltätigkeiten (auch passiv) zu tun haben, weil sie z.B. Waren in die EU einführen bzw. aus der EU ausführen oder etwa Anmelder bzw. Bewilligungsinhaber eines Zollverfahrens sind. Wichtig ist, dass die EORI-Nummer auch dann zu beantragen ist, wenn die tatsächliche Durchführung des Imports bzw. Exports an ein Speditionsunternehmen übertragen wird. Sofern der Wirtschaftsbeteiligte im Drittland ansässig ist, kann sich unter Umständen auch eine Registrierungspflicht ergeben, beispielsweise wenn ein Verwahrungslager betrieben wird oder innerhalb der Gemeinschaft eine summarische Ausgangs- oder Eingangsmeldung abgeben wird. Solche (Voran)Meldungen sind Standard im internationalen Handel und erleichtern den Zollbehörden die Auswahl für gezielte Kontrollen, ohne dass es dadurch zu größeren zeitlichen Verzögerungen kommt.

Es ist - auch wegen der anfangs möglicherweise großen Nachfrage nach EORI-Nummern und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeit durch die Zollbehörden - ratsam, den Antrag auf die Erteilung einer EORI-Nummer möglichst bald zu stellen. Grundsätzlich muss ab 1. September 2009 bei Import und Export im Zusammenhang mit einem Drittland bzw. bei Kontakt mit der Zollbehörde die EORI-Nummer verwendet werden. In einer Übergangsphase kann jedoch bis zum Jahresende anstelle der EORI-Nummer die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) zur Anwendung kommen. Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer schließlich verpflichtend.

Die Registrierung ist elektronisch unter https://zoll.bmf.gv.at/eori vorzunehmen, wobei das Antragsformular auch ausgedruckt und unterfertigt an das jeweils zuständige Zollamt zu übermitteln ist. Es wird pro Wirtschaftsbeteiligtem nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, welche gegebenenfalls auch von den Niederlassungen dieses Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der gesamten EU zu verwenden ist.

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia


Verwandte Themen:
EORI | EU | Drittland | Zoll | UID-Nummer

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+