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Kurz-Info: Verzugszinsen laut Sozialversicherungsrecht ab 1.Jänner 2004 |
Februar 2004 Kategorien: Klienten-Info |
Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge, die nicht spätestens zum 15. des Folgemonats (Respirofrist von 3 Tagen) entrichtet werden, lösen Verzugszinsen in der Höhe von 6,57 % aus. Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia |
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