Steuer-Info - Archiv
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Kurz-Info: REVERSE CHARGE |
Februar 2004 Kategorien: Klienten-Info |
Die Behandlung sonstiger Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland an Unternehmer wird neu geregelt. Ab 1. Jänner 2004 wird gem. § 19 Abs. 1 UStG die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Die Haftung des inländischen Leistungsempfängers entfällt, da der Aussteller der Rechnung (= der leistende Unternehmer) für diese Steuer haftet. Bild: © Arnd Oetting - BMF |
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