Artikel zum Thema: Berufungszinsen
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Weitere Absenkung des Basiszinssatzes mit 16.3.2016 |
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April 2016 Kategorien: Klienten-Info | |||||||||||||||
Mit Wirkung ab 16. März 2016 sinkt der Basiszinssatz in Österreich von -0,12% auf -0,62%. Dies beeinflusst auch die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Bild: © Ewa Walicka -Fotolia |
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