Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Management-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.witago.at//cms/index.php

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

E-Commerce: ab 1. März 2006 unerbetene Werbe-Mails (Spam) an Unternehmen verboten


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

E-Commerce: ab 1. März 2006 unerbetene Werbe-Mails (Spam) an Unternehmen verboten

März 2006     Kategorien: Management-Info , Vermieter-Info
 

Die seit dem 1.März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) nimmt nun die im Jahre 2003 eingeführte Lockerung des TKG hinsichtlich der Zusendung elektronischer Post (einschließlich SMS) an Unternehmen ohne vorherige Zustimmung wieder zurück
Ab nun werden für die Zusendung von E-Mail-Werbung an Unternehmen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für die Zusendung an Verbraucher d.h. der Empfänger muss im Vorhinein der Zusendung zustimmen.
Eine Zusendung von Werbe-Mails ohne vorherige Zustimmung ist nur mehr unter folgenden Vorausetzungen gestattet, wenn

  1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
  2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
  3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  4. der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat. (Robinsonliste: www.rtr.at)

Bild: © webdata - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+