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Coronavirus: Härtefall-Fonds - Beobachtungszeitraum 16. April - 15. Mai 2020

Mai 2020     Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info
 

Ab 16. Mai sind auch Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (16.4.2020 bis 15.5.2020) möglich.

Anträge für den Betrachtungszeitraum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können weiterhin gestellt werden.

Unter folgendem Link finden Sie das aktualisierte Formular der Wirtschaftskammer.

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html

Mit der Richtlinie vom 4. Mai 2020 des BMF wurden folgende Verbesserungen bei den Förderkriterien umgesetzt:

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate - innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 € pro Monat - auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.

Quellen und weitere Infos BMF und WKO:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells


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