Definition Mediation
Mediation heißt ...
- Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten
- Konfliktregelung durch Konsens, und nicht durch Recht oder Macht
- Interessen statt Positionen
Mediation ist ...
ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten.
Unbedingte Voraussetzung für Mediation
- Freiwilligkeit
- Akzeptanz
- Offenheit
- Vertraulichkeit
Mediation ist eine neue, kooperative Konfliktlösungsmethode nach international anerkannten Regeln, bei der eine neutrale dritte Person, die als Mediator bezeichnet wird, die Parteien bei der Streitbeilegung unterstützt.
Die Klienten erarbeiten Ihre eigene Lösung, die sich an den Interessen aller orientiert.
Das Mediationsverfahren ist ein streng vertrauliches, flexibles, außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte Verhandlungen gemeinsam eine Einigung erarbeiten. Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Parteien aktiv und eigenverantwortlich an einer interessensgerechten Lösung ihres Konfliktes mitwirken.
Die Entscheidungsgewalt über Fortführung und Ausgang des Mediationsverfahrens liegt einzig bei den Parteien. Der Mediator ist dabei weder Richter noch Schlichter, sondern ein Mittler, der auf Grundlage seiner Ausbildung und Erfahrungen die Parteien ohne Zwangsmittel durch das Verfahren führt. Mit Sachverstand und geeigneter Methodik unterstützt er sie bei der Definition ihrer Interessen und der gemeinsamen Entwicklung zukunftsorientierter Problemlösung.
Die anschließende Untersuchung und Bewertung der gefundenen Lösungsmöglichkeiten leitet über zur Ausarbeitung der für alle Parteien geeignetsten Alternative. Die zusammen mit der Gegenpartei erarbeitete zukunftsgerichtete Einigung erhöht die Akzeptanz und Tragfähigkeit.
Als Abschluß einer Mediation steht eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Konfliktbeilegung, die die beteiligten Konfliktparteien unterzeichnen und umsetzen.