Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit
Soeben hat uns das AMS informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für Covid19-Kurzarbeits-Projekte mit Beginn im Monat März nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen:https://www.ams.at/unternehmen
Anlegung einer Rechtsvertretung für das eAMS-Konto eines Unternehmens
Wie berichtet, muss der Weg zum eAMS- Konto weiterhin zuerst über das Unternehmen gehen, in dem dann ein Rechtsvertreter definiert werden kann. Das AMS hat auf seiner Homepagehttps://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteileeine Information zur Anlegung einer Rechtsvertretung für das eAMS- Konto eines Unternehmens veröffentlicht. Näheres dazu finden Siehier
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