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Das Comeback des Handwerkerbonus [April 2024]

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 €...

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Informationen zur Quarantäne Ihrer Mitarbeiter

WICHTIGE INFORMATION betreffend Quarantäne Ihrer Mitarbeiter

 

Für die Zeit der Quarantäne Ihrer Mitarbeiter (wichtig: nur für behördlich angeordnete Quarantäne - nicht freiwillige Quarantäne) erhalten Sie eine Rückvergütung. Dazu ist ein eigener Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde einzubringen, den wir für Sie gerne erledigen (Sie können den Antrag auch persönlich stellen). Wenn wir für Sie diesen Antrag einbringen sollen, dann beauftragen Sie uns bitte damit.

Auf jeden Fall benötigen wir für die korrekte Erfassung in Ihrer Lohnverrechnung:

- mindestens zwei Bescheide (Anordnung der Quarantäne und Aufhebung der Quarantäne Ihrer Mitarbeiter). Manchmal wird zusätzlich noch ein dritter Bescheid ausgestellt (Erkrankung mit COVID-19).

- genaue Information über Ihre Mitarbeiter betreffend Homeoffice (Die Zeit der Quarantäne ist kommunalsteuer-, DB- und DZ-frei. Homeoffice mindert die Rückerstattung)

 

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