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Neue Luxustangente für PKW und Sachbezüge ab 2005

Juni 2005     Kategorien: Klienten-Info
 

:: Anschaffungskosten

In der Klienten-Info 10/2004 wurde über das UFS-Urteil zur "Luxustangente bei PKW" berichtet. Gemäß VwGH (22.12.2004, 2004/15/0101) wird die Angemessenheitsgrenze bis 2004 nicht valorisiert. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG ist derart zu interpretieren, dass PKWs der durchschnittlichen Mittelklasse als angemessen gelten - PKWs europäischer Hersteller sind hierbei zu berücksichtigen. Die Marktsituation zum Zeitpunkt der Anschaffung des KFZ als Neuwagen ist hierbei maßgebend.

Laut VO des BMF (BGBl. II Nr. 466/2004) gelten folgende Angemessenheitsgrenzen:

  • Bis 2004: € 34.000,-
  • Ab 2005: € 40.000,-

Zu den Anschaffungskosten zählen neben der USt und NOVA auch alle nicht selbständig bewertbaren Sonderausstattungen (z.B. serienmäßiges Autoradio, Airbag, Allradantrieb, Klimaanlage etc.).
Für Gebrauchtwagen, die nicht älter als fünf Jahre sind, ist der Listenpreis bei Erstzulassung zur Ermittlung der Luxustangente heranzuziehen. Bei älteren Gebrauchtwagen ist auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abzustellen.
Für Leasing- und Mietfahrzeuge sind die der Leasing-Rate bzw. Miete zugrunde liegenden Anschaffungskosten zur Ermittlung der Luxustangente heranzuziehen. Ausgenommen hiervon sind Mietfahrzeuge mit einer Mietdauer von höchstens 21 Tagen.

:: Sachbezüge

Die Sachbezugs-Höchstgrenze (1,5% des Anschaffungswertes) für Firmen-Pkw, die auch privat genutzt werden dürfen, beträgt ab 2005 € 600,- (bisher € 510,-). Liegt die private Nutzung unter durchschnittlich 500 km/Monat, kommt die Höchstgrenze von € 300,- (bisher € 255,-) zur Anwendung.

Bild: © webdata - Fotolia


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