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Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen |
Dezember 2007 Kategorien: Klienten-Info , Landwirte-Info |
Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Kennzahlen anzuführen (vgl. Klienten-Info 8/2006), sondern auch die folgenden Formulare gleichzeitig beim Finanzamt einzureichen: |
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