Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Das Comeback des Handwerkerbonus [April 2024]

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 €...

zum Artikel

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.witago.at//cms/index.php

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Erhöhung der "Luxustangente für PKW"


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Erhöhung der "Luxustangente für PKW"

Oktober 2004     Kategorien: Klienten-Info
 

§ 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG bestimmt, dass Ausgaben, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind, nicht von den Einkünften abgezogen werden dürfen. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines PKW sind laut EStR, Rz 4771, nur insoweit angemessen, als sie den Betrag von € 34.000,- nicht übersteigen. Eine Valorisierung der Angemessenheitsgrenze ist in den EStR nicht vorgesehen.

Der UFS hat nun eine Entscheidung getroffen, die im Widerspruch zu der bisherigen Verwaltungspraxis steht. Nach Ansicht des UFS beinhaltet die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG ("nach allgemeiner Verkehrsauffassung") ein dynamisches Element. Eine über viele Jahre nicht angepasste, starre Wertgrenze wird somit der Zielsetzung der gesetzlichen Bestimmung nicht gerecht. Die steuerlich maßgebliche Angemessenheitsgrenze hat also die Preisentwicklung zu berücksichtigen.

Der UFS ist zur Berechnung der Valorisierung von einem Erkenntnis des VwGH (97/13/0207) ausgegangen, in dem Anschaffungskosten eines PKW in Höhe von € 33.938,21 (S 467.000,-) im Jahr 1991 als den betrieblichen Erfordernissen genügend erachtet wurden. Unter Heranziehung der Indexposition "PKW" des VPI 1986 (1991: 119,9 bzw 2003: 142,1) ergibt sich somit auf Basis der Entscheidung des UFS für das Veranlagungsjahr 2003 eine Angemessenheitsgrenze für neu angeschaffte PKW von € 40.222,02. Zur Korrektur der Wertgrenzen für die letzten fünf Jahre müsste ein Antrag gem. § 299 BAO auf Aufhebung des Steuerbescheides gestellt werden.

Bild: © B. Wylezich - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+