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Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

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Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005

Oktober 2006     Kategorien: Klienten-Info
 

Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab 11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen 7,17% , Aussetzungszinsen 4,67% sowie Anspruchszinsen 4,67%. Die Zinsen werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Sie können durch Anzahlung vermieden werden. Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung gewährleistet jedoch nicht eine Vermeidung der Zinsen, da eine etwaige Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für den Vorschreibungszeitraum besteht aber eine Obergrenze von 48 Monaten. Steuerguthaben werden gleichfalls mit 4,67% verzinst, woraus eine attraktive KESt-freie Verzinsung resultiert. Nachforderungs- und Gutschriftszinsen sind lt. Rz 4852 EStR steuerneutral.


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