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Kurz-Info: Neuer Haftungstatbestand für Vorsteuern |
Mai 2003 Kategorien: Klienten-Info |
§ 27 Abs. 9 UStG normiert mit Wirkung ab 2003 die Haftung des Unternehmers als Rechnungsempfänger für eine in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer, wenn der Rechnungsaussteller entsprechend seiner vorgefassten Absicht die Umsatzsteuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außerstande gesetzt hat diese zu entrichten und der rechnungsempfangende Unternehmer bei Abschluss des Kaufvertrages davon Kenntnis hatte. Bild: © Eisenhans - Fotolia |
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