Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt

Juli 2006     Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info
 

Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren:

:: Familienbeihilfe

  • Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen.
  • Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr € 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug € 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.

:: Studierende Eltern

  • Studienbeihilfe: Die jährliche Einkommensgrenze beträgt € 5.814,-, bei ausschließlich nicht selbständiger Tätigkeit € 7.195,- und erhöht sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 2.762,- bis € 4.216,- je nach Alter des Kindes.
  • Kinderbetreuungsgeld: Wird die Zuverdienstgrenze von € 14.600,- p.a. von einem Elternteil überstiegen, entfällt es, wenn die Toleranzgrenze von 15% überschritten wird.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+