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Aufwendungen durch alternativmedizinische Behandlung als außergewöhnliche Belastung? |
April 2007 Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info |
Aufwendungen, die durch Krankheit verursacht werden, können gem. § 34 EStG als a.g. Belastung geltend gemacht werden. Als Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung erfordert. Für die Qualifikation als Heilbehandlung ist ein schlüssiger Erfolgsnachweis erforderlich. Zugegebenermaßen ist dieser selbst bei der Schulmedizin nicht immer leicht zu erbringen, was vielfach auch der Grund für alternative Heilbehandlung ist. Bild: © fox17 - Fotolia |
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