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Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006

Juni 2007     Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.).
Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man unter der Internetadresse www.bzst.bund.de. Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben.

:: Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer können sich die österreichische Vorsteuer für 2006 ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt (Telefon: +43/316/881-0). Bei erstmaliger Beantragung ist ein Fragebogen (Verf 18) auszufüllen. Der Antrag (U5) und eine Unternehmerbestätigung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Originalbelege sind einzureichen.

Bild: © a_korn - Fotolia


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