Steuer-Info - Archiv
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Nachkauf von Versicherungszeiten |
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Oktober 2007 Kategorien: Klienten-Info , Landwirte-Info | |||||||||||||||||||||
![]() Damit Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und für die Pensionsberechnung berücksichtigt werden können, müssen diese nachgekauft werden. Sie gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung. Lediglich bei Hinterbliebenenpensionen erfolgt eine Berücksichtigung für die Erfüllung der Voraussetzungen auch ohne Nachkauf. Die Höhe der Beiträge hängt vom Schultyp und von der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage ab. Für bestimmte Jahrgänge ist ein Risikofaktor vorgesehen. Für ab 1. Jänner 2005 gelegene Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung kann eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung eingegangen werden. :: Nachgekaufte Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten Für eine mittlere Schule (Fachschule, Handelsschule…) können pro Schuljahr 12 Monate nachgekauft werden, insgesamt höchstens 24 Monate. Für eine höhere Schule (Gymnasium, HTL, HAK…) 36 Monate und für eine Hochschule oder Uni 6 Monate pro Semester, insgesamt höchstens 72 Monate. :: Kosten des Nachkaufes Ein Studien- bzw. Ausbildungsmonat kostet EUR 583,68 und jeder sonstige Schulmonat EUR 291,84. Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, verteuert sich der Nachkauf durch einen so genannten "Risikozuschlag".
Für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge (Frauen bis Jahrgang 1946, Männer bis Jahrgang 1941) werden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten auch ohne nachträglichen Einkauf zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen als Ersatzzeiten herangezogen. |
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