Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

zum Artikel

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2007 für Steuerrückstände 2006

Oktober 2007     Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info
 

Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2007 Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2006 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 5,19% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0519 x erwartete Nachzahlung). Die Anzahlung ist unter der Bezeichnung "E 1-12/2006" bzw. "K 1-12/2006" zu entrichten, wenn die Anspruchszinsen vermieden werden sollen. Durch rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist die Vermeidung der Zinsen nämlich nicht gewährleistet, weil die Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für jene Steuerpflichtigen, die ein Steuerguthaben erwarten, gilt der gleiche Zinssatz und stellt somit eine attraktive Verzinsung dar. Anspruchszinsen sind nicht abzugsfähig und Zinsengutschriften nicht steuerpflichtig.

Bild: © Kautz15 - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+