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Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007

Oktober 2008     Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagten ESt- und KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2007 Anspruchszinsen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x  365) / (0,057 x erwartete Nachzahlung). Sollen die Anspruchszinsen vermieden werden, ist eine Anzahlung unter der Bezeichnung "E 1-12/2007" bzw. "K 1-12/2007" zu entrichten. Eine rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung kann das Entstehen von Zinsen nicht mit Sicherheit vermeiden, da die Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für Steuerguthaben gilt übrigens ebenfalls der Zinssatz von 5,7% und stellt somit eine attraktive Verzinsung dar. Durch hohe Anzahlungen können jedoch keine Zinsen lukriert werden. Nachforderungszinsen sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig; Gutschriftszinsen sind nicht ertragsteuerpflichtig.

Bild: © Eisenhans - Fotolia


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