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Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

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Erhöhung Gerichtsgebühren seit August 2011

September 2011     Kategorien: Klienten-Info
 

Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren wurden die Gerichtsgebühren auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Valorisierungsregelung mit 1. 8. 2011 indexbedingt erhöht. Davon betroffen sind u.a. die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Pflegeschafts- und Unterhaltsprozesse, Verlassenschaften, Grundbuchssachen, Firmenbuchangelegenheiten oder Beglaubigungen. Die neuen Gebühren sind auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen der Anspruch auf die Gebühr nach dem 31.7.2011 begründet wurde (z.B. Konkursanträge ab 1.8.2011, nicht aber für zuvor eingebrachte und noch nicht abgeschlossene Konkursanträge).

Bild: © fox17 - Fotolia


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