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Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche... [Mai 2024]

Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum...

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Kurz-Info: Neue Postanschriften der Finanzämter

Februar 2021     Kategorien: Klienten-Info
 

Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung (siehe auch KI 04/20) ist es auch zu neuen Postanschriften der (Finanz)Ämter gekommen. Die folgenden Adressen sind für den Postversand von Schriftstücken zu verwenden.

  • Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien;
  • Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien;
  • Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien;
  • Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge, Postfach 253, 1000 Wien.

Als Übergangsbestimmung können bis zum 31. Dezember 2021 auch noch die bisherigen Postanschriften der Finanzämter (z.B. Finanzamt Wien 1/23 für den 1. und 23. Bezirk in Wien) verwendet werden.

Überdies müssen die aktuellen Bankverbindungen der entsprechenden Ämter verwendet werden, um Verwaltungsmehraufwand zu vermeiden. Eine etwaige Umbuchung aufgrund der Verwendung einer veralteten Bankverbindung erfolgt auf Gefahr des Abgabepflichtigen. Nähere Infos finden sich unter https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html.


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Finanzamt | Postanschrift | Bankverbindung | Neuorganisation der Finanzverwaltung

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