Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung!

Das Comeback des Handwerkerbonus [April 2024]

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 €...

zum Artikel

Artikel zum Thema: Einheitssteuer

Aktuell  | Archiv  | Suche

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Korrektur zur Klienten-Info 01/2002

März 2002     Kategorien: Klienten-Info
 

KFZ-Steuer pro Monat

ad. andere KFZ

In den dort angeführten Steuerbeträgen ist insofern ein Darstellungsfehler unterlaufen, als nicht deutlich zu unterscheiden ist, welche Beträge vor und nach Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut gelten.

Richtig ist folgendes:

bis zur Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. dd KfzStG)
erhöhter Einheitssteuersatz pro Monat EUR
mehr als 3,5 t je t
8,50
mindestens
73,-
höchstens
340,-
Anhänger höchstens
272,-
   
ab der Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. ee KfzStG)  
gestaffelte Steuersätze pro Monat EUR
- weniger als 12 t je t
5,09
mindestens
43,60
12 t bis 18 t je t
5,45
über 18 t je t
6,17
höchstens
246,80
Anhänger höchstens
197,44

Bild: © Markus Bormann - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Witago Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Coronavirus -
Aktuelle Informationen

Jetzt weiterlesen

+