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Anpassungen im Rahmen der Bekämpfung der kalten Progression... [Oktober 2023]

Im Herbst 2022 ist die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden ( siehe auch Beitrag vom Oktober 2022 ), um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei...

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Informationen zur Quarantäne Ihrer Mitarbeiter

WICHTIGE INFORMATION betreffend Quarantäne Ihrer Mitarbeiter

 

Für die Zeit der Quarantäne Ihrer Mitarbeiter (wichtig: nur für behördlich angeordnete Quarantäne - nicht freiwillige Quarantäne) erhalten Sie eine Rückvergütung. Dazu ist ein eigener Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde einzubringen, den wir für Sie gerne erledigen (Sie können den Antrag auch persönlich stellen). Wenn wir für Sie diesen Antrag einbringen sollen, dann beauftragen Sie uns bitte damit.

Auf jeden Fall benötigen wir für die korrekte Erfassung in Ihrer Lohnverrechnung:

- mindestens zwei Bescheide (Anordnung der Quarantäne und Aufhebung der Quarantäne Ihrer Mitarbeiter). Manchmal wird zusätzlich noch ein dritter Bescheid ausgestellt (Erkrankung mit COVID-19).

- genaue Information über Ihre Mitarbeiter betreffend Homeoffice (Die Zeit der Quarantäne ist kommunalsteuer-, DB- und DZ-frei. Homeoffice mindert die Rückerstattung)

 

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