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Das Comeback des Handwerkerbonus [April 2024]

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 €...

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Härtefallfonds 2.Phase, Kurzarbeit, u.a.

 

 

Richtlinie zur 2. Phase des Härtefall-Fonds 

Das BMF hat die Richtlinien zur zweiten Auszahlungsphase des Härtefall-Fonds veröffentlicht. Diese sind HIER abrufbar. Für die 2. Phase sind – wie bereits mit KSW-Newsletter vom 3.4.2020 berichtet -die Förderkriterien wesentlich erweitert worden. Bspw sind die Einkommensober- und -untergrenzen als Antragsvoraussetzungen entfallen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr und Neugründer sind nun auch antragsberechtigt.
Ab Montag 20. April können die Förderanträge gemäß 2. Auszahlungsphase mittels Online-Formular bei der WKO eingereicht werden. Die WKO hat informiert, dass ab 16. April, also heute ein Muster-Formular zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen abrufbar sein wird. Weitere Infos finden Sie HIER

 

 

 
 
 

 

BMF-Info zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19- Kurzarbeit 

BMF-Info vom 09.04.2020, 2020-0.225.082

Das BMF erläutert die steuerliche Behandlung von Kurzarbeitsbeihilfe und Kurzarbeitsunterstützung. Die Kurzarbeitsbeihilfe (vom AMS an den Arbeitgeber gewährte Pauschalsätze für Ausfallstunden) ist gem. § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG steuerfrei. Die Kurzarbeitsunterstützung (vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gewährte Entschädigung für Verdienstausfall aufgrund von Arbeitszeitreduktion) unterliegt der Lohnsteuer. Weiters werden die Behandlung von Zulagen und Zuschlägen gem. § 68 Abs 7 EStG, das Pendlerpauschale, die Kommunalsteuer, DB und DZ im Fall von Kurzarbeit erläutert und vereinfachte Beispiele angeführt.

 

 

 
 
 

BMF-Info: Keine Umsatzsteuer auf Maskenlieferung ab 13.4.2020 

Das BMF hat als weitere COVID-Maßnahme angekündigt, den Umsatzsteuersatz für Atemschutzmasken von 20% auf 0% zu reduzieren. Laut BMF-Pressemeldung soll dies für Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Masken, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden, gelten. Die gesetzliche Grundlage ist in Vorbereitung und wird ein rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen. Laut BMF ist der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits jetzt im Kassensystem zu hinterlegen und zu verrechnen, damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderungen von Umsatzsteuerbeträgen kommt. Die BMF-Pressemeldung können Sie HIER abrufen.
Der Fachsenat erwartet, dass die gesetzliche Regelung in der kommenden Woche im Parlament vorliegt und beschlossen wird. Aus Sicht des Fachsenats bleibt abzuwarten, ob auch zollrechtliche Befreiungen angedacht sind und wie mit anderer Schutzausrüstung umzugehen ist. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

 

 

 
 

 

 

BMF- Info zur alkoholsteuerlichen Behandlung von Desinfektionsmitteln 

In dieser BMF-Information werden die mit 3. COVID-19-Gesetz geschaffenen Vereinfachungen zur verbrauchsteuerfreien Verwendung von Ethanol bei der Herstellung von Desinfektionsmittel erläutert. Neben vereinfachten Herstellungsbewilligungen betreffen die Erleichterungen auch befristete Steuervergütungsregelungen nach Alkoholsteuergesetz für die Verwendungsbetriebe, zB Apotheken (§ 116l und § 116n Abs. 4. AlkStG).

 

 

 

 

Kurzarbeit, eAMS-Konto

Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit

Soeben hat uns das AMS informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für Covid19-Kurzarbeits-Projekte mit Beginn im Monat März nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen: https://www.ams.at/unternehmen

 

 

Anlegung einer Rechtsvertretung für das eAMS-Konto eines Unternehmens 

Wie berichtet, muss der Weg zum eAMS- Konto weiterhin zuerst über das Unternehmen gehen, in dem dann ein Rechtsvertreter definiert werden kann. Das AMS hat auf seiner Homepage https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile eine Information zur Anlegung einer Rechtsvertretung für das eAMS- Konto eines Unternehmens veröffentlicht. Näheres dazu finden Sie hier

 

 

  

Sonderbetreuungszeit

Für die Sonderbetreuungszeit kann man auf Antrag ein Drittel des bezahlten Entgelts erstattet bekommen:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit/

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/home/535751.html

 

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